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Netzentgelte 2025

Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der von der Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung zur Anwendung. 

Netzentgelte 2025

Die Konzessionsabgaben

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung. 

Die zulässigen Höchstsätze betragen

  • bei der Belieferung von Tarifkunden:

    Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 0,61 Cent/kWh:
    0,61 Cent/kWh

    Bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 
    0,27 Cent/kWh
  • bei der Belieferung von Sondervertragskunden:
    0,03 Cent/kWh 

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Abteilung Netzmanagement

Tel Tel. 0 68 61/70 06-700

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