Brennwerte und Thermische Gasabrechnung
Brennwertveröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 ist der Netzbetreiber für die Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert für die Umwertung von gemessenem Betriebsvolumen [m3] in thermische Energie [kWh] innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne verantwortlich.
Das Verfahren zur Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten ist in dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 erläutert und richtet sich nach der Länge der Abrechnungszeitspanne.
Die Veröffentlichung der Abrechnungsbrennwerte nach § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV erfolgt je Brennwertbezirk in Matrixform:
Die thermische Gasabrechnung haben durch alle Marktteilnehmer in Deutschland nach eichrechtlichen Vorschriften und deren anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.), speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685. Informationen zur thermischen Gasabrechnung entnehmen Sie dem Dokument "Thermische Gasabrechnung" .
Hier finden Sie die Abrechnungsbrennwerte in der Übersicht:
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