Unterbrechung der Anschlussnutzung
Am 8. November 2006 sind die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Kraft getreten. Gemäß § 24 Abs. 3 der NDAV ist der Netzbetreiber auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers berechtigt, die Anschlussnutzung zu unterbrechen.
Für die Beauftragung einer Versorgungsunterbrechung durch den Lieferanten ist folgendes Formular zu verwenden:
Das Formular ist unterschrieben zu senden an:
Netzwerke Merzig GmbH
Am Gaswerk 10
66663 Merzig
Fax: 06861 / 7006 - 112